Im Kanton Wallis werden die Menschen in Ober- und Unterwalliser, Einheimische und Üsserschwiizer, „Toto Suisses“ und ausländische Gäste eingeteilt.
Ein Postulat der Mitte Oberwallis (Bernd Kalbermatten) verlangt, dass Liegenschaftseigentümer, die im Wallis wohnen und im Kanton eine Zweitwohnung haben, nicht wie bis anhin 2.5 Promille des Katasterwertes der Zweitwohnungen, sondern die effektiven Einnahmen, versteuern.
Das Ziel dieser lobenswerten Forderung ist leider nicht die Gleichstellung der Zweitwohnungsbesitzer aus nah und fern, sondern das Generieren höherer Steuereinnahmen für die Bergdörfer.Der Widerstand der einheimischen Zweitwohnungsbesitzern (R2) wird enorm sein.
Bis anhin muss ein Steuerpflichtiger mit einer Liegenschaft in einer Walliser Gemeinde und Wohnsitz in einem anderen Schweizer Kanton in der Standortgemeinde der Liegenschaft mehr Steuern bezahlen, als dies ein Walliser Steuerpflichtiger mit dem gleichen Objekt und den gleichen Einkommens- und Vermögenswerten, indirekt über die Entschädigung der Wohnsitzgemeinde, tut.
Pro und Kontra Zweitwohnungen
Im Ferienort Anzère sind über 52% aller Haushalte so genannte Zweitwohnungen. Dabei sind die Hotelbetten, die Parahotellerie Airbnb noch nicht mitgezählt. Es gibt also mehr Betten für Touristen als Einwohner.
Die Einwohner dagegen reklamieren, dass es im Dorf zu wenig bezahlbare Wohnungen gibt. Sie sind der Meinung, dass ihre Illusionen einer kleinen Station, wie Anzère es ist, nur von den Touristen und den Zweitwohnungsbesitzern finanziert werden sollen. Man muss dazu nur genügend Dumme finden, die sowas mitmachen. Solche Entscheide werden von den Einheimischen getroffen, Zweitheimische haben dabei nicht mitzureden resp. abzustimmen.
Massentourismus versus Zweitwohnungen
Neben den übernachtenden Gästen dienen die Tagestouristen zur Optimierung des Break-even Punktes auf der Alp. Diese Zielgruppe wird angelockt mit dem günstigen Magic Pass, verbilligten Abos und Tageskarten zu variablen Tagespreisen.
Beim Tagestourismus bedenken die Lokalpolitiker und Tourismusverantwortlichen nicht, dass die Tagesausflügler keinen Cent an die Infrastruktur bezahlen, obwohl sie Parkplätze, Navetten, Kinderspielplätze und Wanderwege nutzen, die durch Kurtaxen der R2 finanziert werden.
Die Zweitwohnungsbesitzer werden als eine Ressource betrachtet, die nach Belieben ausgebeutet und besteuert werden kann, um eine Immobilienentwicklung zu fördern, die wenig Rücksicht auf einen nachhaltigen Tourismus und den einheimischen Normalbürger nimmt. Auf dem Plattform anzere-r2.blogspot.com besteht die Möglichkeit, eigene Meinungen bezüglich Zweitwohnungen zur Diskussion zu bringen.
Eine Tourismusdestination muss man sich leisten können
In der Destination Anzère zum Beispiel wird Planwirtschaft betrieben. Für Illusionen der Immobilienspekulanten bürgt die Gemeinde, resp. der Steuerzahler. Ein grosser Coup leistete sich die Gemeinde Ayent mit dem Kauf eines Grundstückes für CHF 4’500’000 für den Bau weiterer Ferienwohnungen durch die Firma Swiss Peak Resort SA. Das Risiko wird erneut vom Steuerzahler mitgetragen und die Lex Weber wird elegant ausgetrickst. Hauptsache die Landverkäufer, Swisspeak und lokale Unternehmen können wieder Profit erwirtschaften. Das übliche Lamento der Politiker von kalten Betten, zu wenig Wohnraum für Einheimische und zu geringem Steuersubstrat wird bis auf weiteres verdrängt.
Schlussfolgerung
Das Postulat der Mitte Oberwallis wird zweifellos die Steuereinnahmen in den Berggemeinden erhöhen. Das Apartheid-System wird leider weiterhin bestehen bleiben.
In der Feriendestination Anzère sind zwei akkreditierte Vereine für die Zweitwohnungsbesitzer verfügbar.
Der eine, namens ASPA-Anzère, dient den Interessen vornehmlich der einheimischen Zweitwohnungsbesitzer, den Gemeindebehörden und den örtlichen Tourismusbetrieben.
Der andere, Anzere-R2.ch wurde vor drei Jahren gegründet, um die Interessen der auswärtigen Zweitwohnungsbesitzer gegenüber den Behörden und Tourismus-Institutionen zu vertreten und zu verteidigen.